AGB’s
ALLGEMEINE GESCHÄFTS- und LIEFERBEDINGUNGEN
der
C.E.S.-DATA Handels-GmbH & Co KG
Hauptstraße 61A
A-5302 Henndorf
Stand: FEBRUAR 2018
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Sämtliche Rechtsgeschäfte werden im Namen und für Rechnung C.E.S.-DATA Handels-GmbH & Co KG, mit
Firmensitz in Salzburg, abgeschlossen, welcher die Auftragserfüllung obliegt und an die alle Zahlungen zu leisten
sind.
1. Allgemeines:
1.1. Subsidiär zu den Angaben in mit der C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG geschlossenen Verträgen gelten
nachstehende Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen. Diese Geschäfts- und Lieferbedingungen werden
durch den Vertragsschluss bzw die Auftragserteilung als alleinig maßgebend anerkannt. Entgegenstehende
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen des Kunden gelten als nicht vereinbart und wird ihnen hiermit
ausdrücklich widersprochen.
1.2. Ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten in nachstehender Reihenfolge: Die
Allgemeinen Lieferbedingungen der Elektro- und Elektronikindustrie Österreichs und die Softwarebedingungen der
Elektronikindustrie Österreichs, welche beide vom Fachverband der Elektroindustrie Österreichs herausgegeben
werden, in der jeweils geltenden Fassung.
1.3. Sämtliche Angebote der C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG (auch Pro-forma-Rechnungen) sind mangels
ausdrücklicher Bindung, freibleibend. Bestellungen der Kunden sind lediglich als Angebot zum Vertragsabschluß
zu verstehen. Bestellungen über die Internet-/Webseite von C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG, gelten als im
Zeitpunkt des Eingangs der elektronischen Bestellmitteilung als eingelangt.
1.4. Die C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG ist berechtigt Sub-Unternehmer mit der Erbringung von Leistungen
aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen.
1.5. Bei Verbrauchergeschäften bleiben die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes unberührt. Kunden
bzw. Besteller, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, können binnen einer Frist von
sieben Werktagen ab Erhalt der Lieferung der bestellten Ware von einem im Fernabsatz geschlossenem Vertrag
(oder abgegebenen Erklärung) zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist
abgesendet wird.
Dieses Rücktrittsrecht besteht nicht bei Verträgen über
- Bild- und Bildtonaufzeichnungen oder Software, soferne diese entsiegelt wurden und
- Zeitungen, Zeitschriften (nicht jedoch periodische Druckschriften) in denen wiederholte Lieferungen vereinbart
wurden.
Im Falle eines Rücktritts findet eine gänzliche oder teilweise Rückerstattung des Kaufpreises nur Zug um Zug
gegen Zurückstellung der erhaltenen Ware statt.
Der Kunden hat die Kosten der Lieferung sowie der Rücksendung selbst zu tragen.
2. Preise:
2.1. Sofern zwischen Kunde und C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG nicht anderes vereinbart ist, gelten
ausschließlich die im schriftlichen Vertrag bzw in den Auftragsbestätigungen angegebenen Preise. Wenn nicht
anders angegeben, verstehen sich alle angegebenen Preise als Nettopreise „ab Werk“ zuzüglich der gesetzlichen
Umsatzsteuer, Versandkosten und allfällig im Zuge des Versands fälliger Export- oder Importabgaben.
Bestellungen, die ohne schriftlichen Vertrag bzw Auftragsbestätigung angenommen werden richten sich nach den
jeweils am Bestelltag gültigen Preislisten. Angaben in den Preislisten, Katalogen, Werbeaussendungen, Webseiten
sind stets freibleibend. Jederzeitige Änderungen sind ausdrücklich vorbehalten.
2.2. Bei einer Änderung der maßgeblichen Kostenfaktoren nach Vertragsabschluß, insbesondere was die Löhne,
Material- und Transportkosten betrifft, behält sich die C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG ausdrücklich das
Recht vor, den vereinbarten Preis unter Berücksichtigung aller Umstände angemessen zu erhöhen.
2.3. Sind in den Verkaufpreisen öffentliche Abgaben enthalten, die nach Abschluß des Vertrages, jedoch vor
Bezahlung des Kaufpreises erhöht werden, so ist C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG berechtigt, den Käufer
mit diesen zusätzlichen Nebenkosten zu belasten. Ebenso ist C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG berechtigt,
eine zwischen Vertragsabschluß und Lieferung nicht unerheblich zu Lasten C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG
eingetretene Veränderung von Fremdwährungskursen zum österreichischen Schilling zum Anlaß einer
Vertragsanpassung oder zum Rücktritt vom Vertrag zu nehmen. C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG ist
berechtigt, Vorauskasse zu begehren.
2.4. Zusätzlich bzw. nachträglich beauftragte Leistungen, welche nicht im schriftlichen Vertrag bzw in der
Auftragsbestätigung enthalten sind, werden gesondert in Rechnung gestellt.
3. Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug:
3.1. Die C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG ist berechtigt, bei Aufträgen mit einer Auftragssumme von über €
100,- bei Teillieferungen Teilrechnungen zu legen.
3.2. Alle (Teil-)Rechnungen sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vereinbart ist, prompt nach Erhalt der
Rechnung und ohne jeglichen Abzug fällig. Eine angemessene Erstreckung der Zahlungsfrist ist nur bei
wesentlichen Mängeln gestattet.
3.3. Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur am Firmensitz der C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO
KG oder durch Überweisung auf ein auf den Geschäftspapieren der C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG
angegebenes Konto geleistet werden. Der Kunde ist bei einer Bezahlung durch bargeldlosen Zahlungsverkehr/und
oder Bankeinzug haftbar für eine reibungslose Abwicklung durch die beauftragte Bank. Sämtliche dabei
erwachsenden Spesen, insbesondere auch für den Fall mangelnder Kontodeckung, sind vom Kunden zu tragen.
Die Zahlung gilt erst als bewirkt, wenn sie dem Konto der C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG endgültig
gutgeschrieben wurde.
3.4. Bei Zahlungsverzug, auch mit nur einer fälligen Forderung, werden alle offenen Forderungen - auch solche aus
anderen Geschäften und unabhängig von einer abweichenden Zahlungsvereinbarung - sofort fällig und die C.E.S.-
DATA HANDELS-GMBH & CO KG kann nach ihrer Wahl sofort Zahlung oder Sicherstellung der noch offenen
Forderungen - insbesondere durch Bankgarantie - verlangen und bis zur Zahlung bzw. Sicherstellung mit der
Erfüllung ihrer Verpflichtungen innehalten, oder aber fristlos vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen
Nichterfüllung verlangen.
3.5. Der Kunde verpflichtet sich, die durch seinen Zahlungsverzug tatsächlich entstandenen und zur
zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten und Aufwendungen der C.E.S.-DATA HANDELS-
GMBH & CO KG zu ersetzen; dazu zählen unbeschadet einer prozessrechtlichen Kostenersatzpflicht, die Kosten
einer Beweissicherung, außergerichtliche Kosten, insbesondere Mahnkosten, die tarifmäßigen Kosten der
Einschaltung eines konzessionierten Inkassounternehmens (nach Maßgabe der Verordnung über die Höchstsätze
der Inkassoinstitute gebührenden Vergütung), die Kosten der Einschaltung einer Auskunftei oder eines
Kreditschutzverbandes, sowie die tarifmäßigen Kosten eines Rechtsanwaltes. Des weiteren ist die C.E.S.-DATA
HANDELS-GMBH & CO KG bei Zahlungsverzug berechtigt Verzugszinsen von 5 % p.a. über dem 3 Monats-
EURIBOR, zu begehren .
3.6. Einlangende Zahlungen werden grundsätzlich zuerst auf entstandene Spesen und Kosten, dann auf Zinsen
und zuletzt auf das rückständige Kapital angerechnet.
3.7. Der Käufer ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen, die er gegen C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO
KG haben sollte, mit dem Kaufpreis oder damit in Zusammenhang stehende Forderungen von C.E.S.-DATA
HANDELS-GMBH & CO KG zu kompensieren.
4. Lieferung:
4.1. Erfüllungsort ist die im schriftlichen Vertrag bzw in der Auftragsbestätigung angegebene Adresse.
4.1.1. Die angegebenen Lieferfristen und -termine gelten als annähernd, sofern nicht ausdrücklich ein Fixgeschäft
vereinbart wurde.
4.2. Im Falle eines Verzuges hat der Kunde die C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG zu mahnen und ihr eine
angemessene Nachfrist zu setzen, widrigenfalls keine Verzugsfolgen eintreten.
4.3. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen - insbesondere der Zahlungsverpflichtung - nicht nach, oder kommt
es zu Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, sonstiger unvorhergesehener, außerhalb der Einflusssphäre
der C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG liegender Ereignisse, wie z.B. Streik, Aussperrung, Betriebsstörung,
Verzögerung in der Auslieferung durch Vorlieferanten, etc., so wird die C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG auf
die Dauer des Zahlungsverzuges bzw. für die Dauer der Störung im Umfang ihrer Auswirkung von der Liefer-
/Leistungspflicht befreit und steht es ihr zu, die Lieferfrist gegebenenfalls angemessen zu verlängern. Ist die
Liefer-/Leistungsfirst bereits abgelaufen, so beginnt eine angemessene neue Liefer-/Leistungsfrist zu laufen.
4.4. C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG steht es frei, die Art der Versendung der Ware und das Transportmittel
auszuwählen.
4.5. Angekündigte Liefertermine gelten, wenn keine Fixgeschäfte vereinbart worden sind, als bloß annähernd
geschätzt. Wird ein vereinbarter Liefertermin um mehr als 4 Wochen überschritten, so kann der Käufer schriftlich
eine Nachfrist von vier Wochen setzen und nach ihrem Verstreichen vom Vertrag zurücktreten. Für diesen Fall ist
davon auszugehen, dass die Vereinbarung ohne Verschulden von C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG nicht
erfüllt werden konnte. Schadenersatzansprüche an C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG sind ausgeschlossen.
C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG steht es frei, in Teillieferungen zu liefern. Der Käufer ist verpflichtet, die
Teillieferungen anzunehmen, die auch gesondert verrechnet werden können.
4.6. Fälle höherer Gewalt entheben C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG von der Lieferpflicht. Das gleiche gilt
für alle unvorhergesehenen, vom Willen von C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG unabhängige Störungen und
Erschwerungen der Liefermöglichkeit, wie Betriebsstörungen aller Art, Rohstoffmangel und behördliche
Maßnahmen, welcher Art auch immer. Hierzu zählt insbesondere auch der gänzliche oder teilweise Ausfall von
Lieferungen, aus welchem Grunde immer, seitens einer bestehenden oder von C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO
KG in Aussicht genommenen Bezugsquelle. Es besteht auch keine Verpflichtung für C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH
& CO KG, bei Eintritt einer der vorgenannten Umstände die Eindeckung mit der vertragsgegenständlichen oder
einer gleichartigen Ware bei fremden Bezugsquellen vorzunehmen.
4.7. Die Lieferkondition lautet grundsätzlich ab Lager des mit der Lieferung beauftragten Lieferanten (auch
Drittlieferanten). Der Versand erfolgt im Auftrag des Kunden.
4.8. Bei Lieferungen, gilt die Ware grundsätzlich als nicht versichert, der Transport erfolgt im Auftrag und auf
Risiko des Kunden. Als rechtliche Grundlage (Haftungsbedingung) für den Versand von unversicherter Ware durch
dritte (Spediteur) gelten die AösP (Allgemeine Österreichische Spediteurbedingungen) und die ADSp (Allgemeine
Deutsche Spediteurbedingungen).
4.8.1. Transportschäden müssen innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der Sendung schriftlich bei C.E.S.-DATA
HANDELS-GMBH & CO KG gemeldet werden und ein sichtbarer Schaden sofort bei Übernahme durch einen
qualifizierten Vorbehalt am Transportdokument vermerkt werden, da eine spätere Regulierung des Schadens
andernfalls nicht mehr möglich ist.
5. Gefahrenübergang und Annahmeverzug:
5.1. Mit der Bereitstellung (Anzeige) der Lieferung/Leistung geht die Leistungs- und Preisgefahr auf den Kunde
über.
5.2. Mit dem Gefahrenübergang gilt der Vertrag als durch die C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG erfüllt und
haftet diese nur noch für Mängel der Ware.
6. Qualitätsangaben:
6.1. Werden nicht bestimmte Eigenschaften bedungen, so liefert C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG
Erzeugnisse handelsüblicher Qualität. Maß- und Analysenangaben stellen Näherungswerte dar, die geringfügig
über- oder unterschritten werden können.
6.2.Werden Eigenschaften der unter einer bestimmten Bezeichnung vertriebenen Ware verändert (z. B. bei
Nachfolgemodellen), so ist C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG berechtigt, das geänderte Produkt zu liefern.
7. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht:
7.1. Die C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG behält sich das Recht an sämtlichen von ihr gelieferten Waren bis
zur Bezahlung ihrer Gesamtforderungen aus der Geschäftsverbindung vor.
7.2. Der Kunde ist in jedem Fall bei einer Veräußerung oder einer sonstigen den Eigentumsvorbehalt der C.E.S.-
DATA HANDELS-GMBH & CO KG berührenden Verfügung verpflichtet, diese Rechtsvorgänge unter Wahrung des
Eigentumsvorbehaltes der C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG vorzunehmen und sämtliche Ansprüche
gegenüber seinem Rechtsnachfolger aus der Veräußerung oder der sonstigen Verfügung in Ansehung des
Vertragszustandes der C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG abzutreten und davon auch seinen Vertragspartner -
den Erwerber des Vertragsgegenstandes oder sonst durch die Verfügung über den Vertragsgegenstand
Begünstigten - zu verständigen. Der Kunde tritt bereits jetzt die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen
Rechtsgrund (auch aufgrund einer unerlaubten Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware erwachsende
Forderungen in Höhe des Brutto-Rechnungswertes der Vorbehaltsware an die C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO
KG ab. Dies gilt auch für Saldoforderung aus einem vereinbarten Kontokorrent. Der Kunde ist verpflichtet, die
Abtretung sämtlicher Forderungen an die C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG in seinen Büchern anzumerken.
Bei einem Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum der C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH
& CO KG hinzuweisen und diese unverzüglich zu benachrichtigen, sowie ihr alle Informationen und Unterlagen zu
überlassen, die zur Abwehr derartiger Eingriffe notwendig sind. Die Kosten, die der C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH
& CO KG durch die Abwehr der Eingriffe entstehen, hat der Kunde zu tragen.
7.3. Bei einem Verstoß des Kunden gegen eine Bestimmung des Punktes 7.2. ist die C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH
& CO KG berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware bis zur Bezahlung oder Bestellung einer geeigneten
Sicherheitsleistung zu verlangen und liegt hierin kein Rücktritt vom Vertrag.
7.4. Sämtliche von der C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG erstellten technischen Unterlagen, verbleiben auch
nach einer Übergabe im Eigentum der C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG und unterliegen - soweit die
Voraussetzungen hiefür vorliegen - dem Urheberrecht.
8. Rücktritt:
8.1. Die C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG hat das Recht, aus wichtigen Gründen vom Vertrag mit sofortiger
Wirkung zurückzutreten. Derartige wichtige Gründe liegen insbesondere dann vor, wenn
8.1.1. der Kunde mit fälligen Zahlungen trotz qualifizierter Mahnung und Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen
ganz oder auch nur teilweise in Verzug ist,
8.1.2. der Kunde gegen eine sonstige wesentliche Bestimmung des Vertrages oder dieser AGBS verstößt,
8.1.3. über das Vermögen des Kunden ein Ausgleichs-, Konkurs- oder Vorverfahren eröffnet wird, oder die
Eröffnung eines derartigen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird,
8.1.4. der Kunde bei Vertragsabschluß unrichtige Angaben machte oder Umstände verschwiegen hat, bei deren
Kenntnis die C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG den Vertrag nicht bzw. nicht in der gleichen Art und Weise
abgeschlossen hätte,
8.1.5. Leistungsstörungen, insbesondere in Form höherer Gewalt, unvorhersehbarer Ereignisse und Hindernisse,
Betriebsstörungen, zwingend vorgeschriebene Auflagen aller Art, vorkommen, die eine Leistung der C.E.S.-DATA
HANDELS-GMBH & CO KG wesentlich erschweren oder gänzlich unmöglich machen, sofern sie nicht nachweislich
durch die C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG vorsätzlich oder grob verschuldet herbeigeführt wurden.
8.2. Für den Fall, dass die C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG berechtigt und aus Gründen, die in der Sphäre
des Kunden liegen, vom Vertrag zurücktritt, ist diese berechtigt eine verschuldenstunabhängige Vertragsstrafe in
der Höhe des vom Zeitpunkt des Vertragsrücktrittes bis zum Ablauf der ursprünglich vereinbaren Vertragsdauer
zustehenden Vertragsentgeltes zu verlangen.
8.3. Tritt der Kunde aus Gründen vom Vertrag zurück, welche nicht von der C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG
zu verantworten sind, so gilt eine weitere verschuldenstunabhängige Stornogebühr in der Höhe von 20 % des
Nettoauftragswertes als vereinbart. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden höheren Schadens bleibt
ausdrücklich vorbehalten.
9. Gewährleistung:
9.1. Für die Leistungspflicht der C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG in qualitativer und quantitativer Hinsicht
ist der schriftliche Vertrag bzw die schriftliche Auftragsbestätigung der C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG
maßgebend. Ausdrücklich vereinbart ist jedoch, dass geringfügige und unwesentliche Abweichungen ausdrücklich
gestattet sind. Die Verwendbarkeit bestellter Waren für bestimmte Zwecke des Bestellers ist nicht
Vertragsbestandteil. Es besteht keine Haftung für die inhaltliche Gestaltung der Produkte, ebensowenig, wie für
die Zulässigkeit des Inverkehrbringens im Land des vom Besteller gewünschten Lieferortes.
9.2. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, beträgt die Gewährleistungsfrist auf alle von der
C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG erbrachten Leistungen/Dienstleistungen 6 Monate; bei
Verbrauchergeschäften bleiben die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes unberührt..
9.3. Die C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG übernimmt keine Gewähr dafür, dass die beigestellten
Komponenten, insbesondere auch die gelieferte Software allen funktionalen Anforderungen des Kunden genügen,
sofern dies nicht ausdrücklich zum Vertragsinhalt gemacht wurde. Bei Softwareprodukten ist die Gewährleistung
auf jederzeit reproduzierbare Mängel in der Programmfunktion beschränkt. Von jedweder Gewährleistung
ausdrücklich ausgenommen sind als "Public Domain" oder "Shareware" gelieferte Softwareprodukte. Bei der
Bestellung von Software Dritter bestätigt der Kunde hiermit ausdrücklich in Kenntnis des Leistungsumfanges
diese(r)(s) Produkte(s) zu sein.
9.4. Der Kunde hat bei sofortigem Ausschluß von Gewährleistungsansprüchen unverzüglich, längstens binnen 10
Tagen nach (Teil-)Fertigstellung und/oder Lieferung, die Ware/Leistung genau auf Mängel zu überprüfen und bei
dieser Überprüfung feststellbare Mängel der C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG mit genauer Beschreibung der
Art der Mängel, sowie in welchem Umfang die Ware bzw. Leistung vom Mangel betroffen ist, mittels
eingeschriebenen Briefes bekannt zugeben. Andernfalls gilt die Ware/Leistung als angenommen und genehmigt.
Die C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG ist von jeder Haftung für Schadenersatz und jeder
Gewährleistungsverpflichtung, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Ware ergeben könnte, befreit, wenn der
Kunde diesen Verpflichtungen nicht nachkommt.
9.5. Sind Mängel nur bei einem Teil der Lieferung/Leistung aufgetreten, so kann der Kunde nur diesen und nicht
die gesamte Lieferung/Leistung als mangelhaft beanstanden.8.6. Besteht ein unter die Gewährleistung fallender
Mangel, so ist die Gewährleistungsverpflichtung der C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG darauf beschränkt,
nach eigener Wahl entweder die mangelhafte Ware innerhalb angemessener Frist durch eine mangelfreie
auszutauschen, oder eine angemessene Preisminderung zu gewähren. Die C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG
kann sich von der Pflicht zur Gewährung einer angemessenen Preisminderung auch dadurch befreien, dass sie in
angemessener Frist und in einer für den Kunde zumutbaren Weise eine Verbesserung bewirkt oder das Fehlende
nachträgt. Der Kunde ist verpflichtet der C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG alle zur Untersuchung und
Behebung der Mängel erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen.
9.7. Die Verpflichtung der C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG zur Gewährleistung ist in diesen Allgemeinen
Geschäfts- und Lieferbedingungen abschließend geregelt. Weitere Ansprüche, insbesondere infolge einer
Unterbrechung von Internetdiensten oder eines Datenverlustes, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Weiteres
haftet die C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG nicht für den Inhalt von ihr bzw. von dritter Seite übermittelter
oder sonst wie über die Komponenten der C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG zugänglicher Daten sowie für
Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, Verseuchung mit Computerviren oder
dergleichen, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, sowie anormale
Betriebsbedingungen zurückzuführen sind. Bei einer Benutzung der gelieferten Produkte ohne Einhaltung der
mitgelieferten Benutzungsbedingungen entfällt die Verpflichtung der C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG zur
Gewährleistung Einsatzbedingung.
9.8. Hilfestellungen, Fehlerdiagnosen sowie die Beseitigung von Fehlern und Störungen, die vom Kunde zu
vertreten sind, sowie sonstige in diesem Zusammenhang erforderliche Korrekturen, Änderungen oder
Ergänzungen, werden dem Kunde gesondert in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für den Fall, dass
Programmänderungen, -ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Kunde oder von dritter Seite vorgenommen
worden sind oder Softwarekomponenten beim Kunde durch Computerviren oder ähnliches verseucht wurden.
10. Schadenersatz:
10.1. Soweit vertraglich oder in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes vorgesehen ist, ist die
Haftung der C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG für vertragliche und gesetzliche Schadenersatzansprüche,
insbesondere für mittelbare Schäden und Folgeschäden, Vermögensschäden, entgangenen Gewinn, nicht erzielte
Ersparnisse, Zinsverluste, mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, positive Vertragsverletzung, Verschulden bei
Vertragsabschluß und für Schäden aus Ansprüchen Dritter, ausgeschlossen, soweit der Kunde der C.E.S.-DATA
HANDELS-GMBH & CO KG nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweist. Die Haftung für leichte
Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
10.2. Für die durch die C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG zu vertretenden Schäden haftet diese nur bis zur
Höhe des vereinbarten Entgeltes.
10.3. Der Kunde ist verpflichtet, die Art und den Umfang des Schadens der C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG
unverzüglich, längstens binnen 3 Wochen ab Kenntnis von Schaden und Geschädigtem - bei sonstigem Ausschluß -
anzuzeigen.
10.4. Die Verpflichtung der C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG zur Leistung von Schadenersatz ist in diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen abschließend geregelt. Weitere Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Punkt 8.7. gilt sinngemäß.
11. Produkthaftung:
Eine Haftung der C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG im Rahmen der Produkthaftung wird - soweit zulässig (§ 8
PHG) - ausdrücklich ausgeschlossen; insoweit ein Haftungsausschluß unzulässig ist, gilt Punkt 9. sinngemäß.
12. Sonstige Pflichten des Kunden:
12.1. Der Kunde verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass sämtliche im Eigentum der C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH &
CO KG (Punkt 6.4.) stehende Unterlagen sowie auch Kostenvoranschläge und Leistungs-/Materialaufstellungen
streng vertraulich behandelt werden. Dritten dürfen diese Unterlagen nicht ohne vorherige schriftliche
Genehmigung durch die C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG ausgehändigt oder zur Einsichtnahme überlassen
werden.
12.2. Der Kunde verpflichtet sich ausdrücklich, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die
des Telekommunikationsgesetzes (TKG) einzuhalten. Verboten ist insbesondere jede Nachrichtenübermittlung,
welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit oder die Sittlichkeit gefährdet, oder welche gegen die Gesetze
verstößt und jede grobe Belästigung oder Verängstigung anderer Benutzer.
12.3. Der Kunde verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen, dass die von der C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG
erbrachten Dienstleistungen sowie die gelieferte Software weder kurzfristig noch auf Dauer an Dritte
weitergegeben und/oder von diesen benutzt werden, es sei denn, dass die C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG
einer derartigen Weitergabe ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
12.4. Der Kunde verpflichtet sich, die für die bestellte und gelieferte Software vom Autor angegebenen
Nutzungsbestimmungen und/oder allfälligen Lizenzregelungen genau zu beachten.
12.5. Der Kunde verpflichtet sich, die C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG von jedem Schaden freizuhalten, der
durch die von ihm in Verkehr gebrachten Nachrichten und Daten entsteht, insbesondere von Privatanklagen
wegen übler Nachrede (§ 111 StGB) oder Beleidigung (§ 115 StGB) in Verfahren nach dem Mediengesetz oder
Urheberrechtsgesetz oder aufgrund eines sonstigen Verstoßes gegen die Bestimmungen des mit der C.E.S.-DATA
HANDELS-GMBH & CO KG geschlossenen Vertrages und/oder dieser Allgemeinen Geschäfts- und
Lieferbedingungen .
13. Gerichtsstand:
13.1. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Salzburg-Stadt.
14. Sonstiges:
14.1. Der Kunde erklärt sich mit der Weitergabe seiner persönlichen Daten und seiner Datenverbindung,
insbesondere zwecks Kreditprüfung, aber auch ausdrücklich zur Marketingverwendung einverstanden.
14.2. Sollte aus irgendwelchem Grund eine Klausel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtlich unwirksam
sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Allenfalls nichtige Bestimmungen sind durch
solche gültigen zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.
15. Sonderbestimmungen für Software
15.1. Der Kunde darf Software die er von der C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG erhalten hat ohne die
schriftliche Zustimmung weder ganz noch teilweise vervielfältigen, bearbeiten, übersetzen oder von dem
Objektcode in den Quellcode umwandeln. Sofern eine solche Zustimmung erteilt wurde, dürfen die daraus
gewonnen Informationen zu keinem anderen Zweck als dem von der Zustimmung umfassten Zweck verwendet
und nicht an Dritte weitergegeben werden. Für die Mitteilung von Informationen kann die C.E.S.-DATA HANDELS-
GMBH & CO KG eine angemessene Vergütung verlangen.
15.2. Der Kunde verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen, dass die ihm zur Verfügung stehende Software und seine
im Rahmen der Verwendung gespeicherten Daten zur Sicherheit auf Datenträgern nochmals vorhanden sind. Diese
Datenträger sind getrennt von der Hardware sicher aufzubewahren.
15.3. Kopien dürfen grundsätzlich nur für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden.
Sofern die Originale einen auf Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser Vermerk vom
Kunden auch auf den Kopien anzubringen.
15.4. Die Überlassung von Quellprogrammen bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Beendigung
eines mit der C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG geschlossenen Lizenzvertrages wird der Kunde etwaige
Kopien der Software löschen oder der C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG übergeben.
15.5. Dem Kunden ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, von Fehlern vollkommen
freie Software zu erstellen. Für geringfügige Mängel muss daher keine Gewähr geleistet werden.
Die Geltendmachung von Mangelfolgeschäden ist ausdrücklich ausgeschlossen.
15.6. Mängel, die nicht schon in der Abnahmeerklärung aufgeführt wurden, hat der Kunde der C.E.S.-DATA
HANDELS-GMBH & CO KG unverzüglich nach Entdeckung zu melden; diese Meldung ist mit einer konkreten
Mängelbeschreibung zu verbinden. Der Auftraggeber stellt der C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG auf
Anforderung in zumutbarem Umfang Unterlagen und Informationen zur Verfügung, die dieser zur Beurteilung und
Beseitigung benötigt.
15.7. Ergibt eine Überprüfung, dass Gewährleistungsmängel nicht vorgelegen haben, so kann die C.E.S.-DATA
HANDELS-GMBH & CO KG für die Erstattung des Prüfungsaufwandes bzw. des Aufwandes für die aufgrund der
Mängelbeseitigung erbrachten Leistungen eine Vergütung nach den allgemeinen von ihr angewandten
Vergütungssätzen zzgl. notwendiger Auslagen verlangen, soweit nichts anderes vereinbart wird.
15.8. Soweit dies möglich und im Hinblick auf Auswirkungen des Mangels angemessen ist, wird der Kunde bis zur
endgültigen Behebung eine Zwischenlösung zur Umgehung des Mangels bereitstellen.
15.9. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung von C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG
Programme selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt.
16. Sonderbestimmungen für Leihstellungen/Demostellungen/Vermietung:
16.1. Der Kunde als Mieter verpflichtet sich den im Mietvertrag enthaltenen Gegenstand in einwandfreiem
Zustand spätestens zu dem vereinbarten Rückgabetermin, oder falls der Vermieter dies verlangt, auch zu einem
früheren Zeitpunkt, der C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG als Vermieter an seinen Firmensitz zu übergeben.
16.2. Die Mietrechte aus diesem Vertrag dürfen nicht auf einen Dritten übertragen werden. Der gemietete
Gegenstand oder Teile davon dürfen nicht einem Dritten überlassen, verkauft, belastet oder verpfändet werden.
16.3. Der Kunde als Mieter ist verpflichtet den gemieteten Gegenstand sachgemäß zu behandeln und hat jeden
Gebrauch zu unterlassen, der zu einer das Übliche überschreitende Abnützung des Gegenstandes führt.
16.4. Der Mietgegenstand ist nicht versichert, der Kunde als Mieter haftet daher für jede Art von Schaden und
verpflichtet sich den entstandenen Schaden am Mietgegenstand sofort schriftlich an C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH
& CO KG als Vermieter zu melden. Der Kunde als Mieter entbindet hiermit C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG
als Vermieter von jeder Haftung für Schäden oder Verlust des im Mietvertrag enthaltenen Gegenstandes. Der
Kunde als Mieter wird C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG als Vermieter von allen Kosten und Ansprüchen
freistellen, die aus solchen Verlusten oder Schaden gegen C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG als Vermieter
geltend gemacht werden. Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages werden nur wirksam, wenn sie
schriftlich vereinbart sind. Mündliche Nebenabreden sind auf jeden Fall ausgeschlossen.
17. Haftungsausschluss Internet/WLan
„Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich ein zu hundert Prozent fehlerfreies EDV/IT-System oder einen
hundertprozentigen Schutz vor Schadsoftware und Hackerangriffen einzurichten und zu betreiben. Auch durch
laufende Wartung und Updates des EDV/IT-Systems kann dieses Risiko allenfalls verringert aber nicht
ausgeschlossen werden. Die laufende Wartung und Updates des EDV/IT-Systems sind nicht vom Angebot umfasst,
sofern dies nicht ausdrücklich angegeben ist.
Die Anbindung an das Internet oder der Betrieb eines WLAN-Netzwerkes eröffnen ein zusätzliches Risiko. Es
besteht darüber hinaus eine besondere Gefahrenlage, wenn sensible Daten gespeichert werden (zB Gesundheits-
bzw Patientendaten). Die Anbindung an das Internet und die Einrichtung eines WLAN-Netzwerks erfolgen daher
nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch und auf eigenes Risiko und Haftung des Kunden. Der Kunde ist selbst für
den laufenden Schutz seines Netzwerks und Sicherung seiner Daten verantwortlich.
Die Haftung von C.E.S.-DATA HandelsgmbH & Co KG für Schäden oder Datenverluste ist zur Gänze ausgeschlossen
(von der Haftungsbeschränkung ausgenommen sind die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften
und für schuldhaft verursachte Personenschäden)."