AGB’s
ALLGEMEINE GESCHÄFTS- und LIEFERBEDINGUNGEN der C.E.S.-DATA Handels-GmbH & Co KG Hauptstraße 61A A-5302 Henndorf Stand: FEBRUAR 2018   Downloadbare Version der AGB's im PDF Format   Sämtliche Rechtsgeschäfte werden im Namen und für Rechnung C.E.S.-DATA Handels-GmbH & Co KG, mit Firmensitz in Salzburg, abgeschlossen, welcher die Auftragserfüllung obliegt und an die alle Zahlungen zu leisten sind. 1. Allgemeines: 1.1. Subsidiär zu den Angaben in mit der C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG geschlossenen Verträgen gelten nachstehende Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen. Diese Geschäfts- und Lieferbedingungen werden durch den Vertragsschluss bzw die Auftragserteilung als alleinig maßgebend anerkannt. Entgegenstehende Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen des Kunden gelten als nicht vereinbart und wird ihnen hiermit ausdrücklich widersprochen. 1.2. Ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten in nachstehender Reihenfolge: Die Allgemeinen Lieferbedingungen der Elektro- und Elektronikindustrie Österreichs und die Softwarebedingungen der Elektronikindustrie Österreichs, welche beide vom Fachverband der Elektroindustrie Österreichs herausgegeben werden, in der jeweils geltenden Fassung. 1.3. Sämtliche Angebote der C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG (auch Pro-forma-Rechnungen) sind mangels ausdrücklicher Bindung, freibleibend. Bestellungen der Kunden sind lediglich als Angebot zum Vertragsabschluß zu verstehen. Bestellungen über die Internet-/Webseite von C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG, gelten als im Zeitpunkt des Eingangs der elektronischen Bestellmitteilung als eingelangt. 1.4. Die C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG ist berechtigt Sub-Unternehmer mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen. 1.5. Bei Verbrauchergeschäften bleiben die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes unberührt. Kunden bzw. Besteller, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, können binnen einer Frist von sieben Werktagen ab Erhalt der Lieferung der bestellten Ware von einem im Fernabsatz geschlossenem Vertrag (oder abgegebenen Erklärung) zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Dieses Rücktrittsrecht besteht nicht bei Verträgen über - Bild- und Bildtonaufzeichnungen oder Software, soferne diese entsiegelt wurden und - Zeitungen, Zeitschriften (nicht jedoch periodische Druckschriften) in denen wiederholte Lieferungen vereinbart wurden. Im Falle eines Rücktritts findet eine gänzliche oder teilweise Rückerstattung des Kaufpreises nur Zug um Zug gegen Zurückstellung der erhaltenen Ware statt. Der Kunden hat die Kosten der Lieferung sowie der Rücksendung selbst zu tragen. 2. Preise: 2.1. Sofern zwischen Kunde und C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG nicht anderes vereinbart ist, gelten ausschließlich die im schriftlichen Vertrag bzw in den Auftragsbestätigungen angegebenen Preise. Wenn nicht anders angegeben, verstehen sich alle angegebenen Preise als Nettopreise „ab Werk“ zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, Versandkosten und allfällig im Zuge des Versands fälliger Export- oder Importabgaben. Bestellungen, die ohne schriftlichen Vertrag bzw Auftragsbestätigung angenommen werden richten sich nach den jeweils am Bestelltag gültigen Preislisten. Angaben in den Preislisten, Katalogen, Werbeaussendungen, Webseiten sind stets freibleibend. Jederzeitige Änderungen sind ausdrücklich vorbehalten. 2.2. Bei einer Änderung der maßgeblichen Kostenfaktoren nach Vertragsabschluß, insbesondere was die Löhne, Material- und Transportkosten betrifft, behält sich die C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG ausdrücklich das Recht vor, den vereinbarten Preis unter Berücksichtigung aller Umstände angemessen zu erhöhen. 2.3. Sind in den Verkaufpreisen öffentliche Abgaben enthalten, die nach Abschluß des Vertrages, jedoch vor Bezahlung des Kaufpreises erhöht werden, so ist C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG berechtigt, den Käufer mit diesen zusätzlichen Nebenkosten zu belasten. Ebenso ist C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG berechtigt, eine zwischen Vertragsabschluß und Lieferung nicht unerheblich zu Lasten C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG eingetretene Veränderung von Fremdwährungskursen zum österreichischen Schilling zum Anlaß einer Vertragsanpassung oder zum Rücktritt vom Vertrag zu nehmen. C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG ist berechtigt, Vorauskasse zu begehren. 2.4. Zusätzlich bzw. nachträglich beauftragte Leistungen, welche nicht im schriftlichen Vertrag bzw in der Auftragsbestätigung enthalten sind, werden gesondert in Rechnung gestellt. 3. Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug: 3.1. Die C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG ist berechtigt, bei Aufträgen mit einer Auftragssumme von über € 100,- bei Teillieferungen Teilrechnungen zu legen. 3.2. Alle (Teil-)Rechnungen sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vereinbart ist, prompt nach Erhalt der Rechnung und ohne jeglichen Abzug fällig. Eine angemessene Erstreckung der Zahlungsfrist ist nur bei wesentlichen Mängeln gestattet. 3.3. Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur am Firmensitz der C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG oder durch Überweisung auf ein auf den Geschäftspapieren der C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG angegebenes Konto geleistet werden. Der Kunde ist bei einer Bezahlung durch bargeldlosen Zahlungsverkehr/und oder Bankeinzug haftbar für eine reibungslose Abwicklung durch die beauftragte Bank. Sämtliche dabei erwachsenden Spesen, insbesondere auch für den Fall mangelnder Kontodeckung, sind vom Kunden zu tragen. Die Zahlung gilt erst als bewirkt, wenn sie dem Konto der C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG endgültig gutgeschrieben wurde. 3.4. Bei Zahlungsverzug, auch mit nur einer fälligen Forderung, werden alle offenen Forderungen - auch solche aus anderen Geschäften und unabhängig von einer abweichenden Zahlungsvereinbarung - sofort fällig und die C.E.S.- DATA HANDELS-GMBH & CO KG kann nach ihrer Wahl sofort Zahlung oder Sicherstellung der noch offenen Forderungen - insbesondere durch Bankgarantie - verlangen und bis zur Zahlung bzw. Sicherstellung mit der Erfüllung ihrer Verpflichtungen innehalten, oder aber fristlos vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. 3.5. Der Kunde verpflichtet sich, die durch seinen Zahlungsverzug tatsächlich entstandenen und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten und Aufwendungen der C.E.S.-DATA HANDELS- GMBH & CO KG zu ersetzen; dazu zählen unbeschadet einer prozessrechtlichen Kostenersatzpflicht, die Kosten einer Beweissicherung, außergerichtliche Kosten, insbesondere Mahnkosten, die tarifmäßigen Kosten der Einschaltung eines konzessionierten Inkassounternehmens (nach Maßgabe der Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstitute gebührenden Vergütung), die Kosten der Einschaltung einer Auskunftei oder eines Kreditschutzverbandes, sowie die tarifmäßigen Kosten eines Rechtsanwaltes. Des weiteren ist die C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG bei Zahlungsverzug berechtigt Verzugszinsen von 5 % p.a. über dem 3 Monats- EURIBOR, zu begehren . 3.6. Einlangende Zahlungen werden grundsätzlich zuerst auf entstandene Spesen und Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf das rückständige Kapital angerechnet. 3.7. Der Käufer ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen, die er gegen C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG haben sollte, mit dem Kaufpreis oder damit in Zusammenhang stehende Forderungen von C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG zu kompensieren. 4. Lieferung: 4.1. Erfüllungsort ist die im schriftlichen Vertrag bzw in der Auftragsbestätigung angegebene Adresse. 4.1.1. Die angegebenen Lieferfristen und -termine gelten als annähernd, sofern nicht ausdrücklich ein Fixgeschäft vereinbart wurde. 4.2. Im Falle eines Verzuges hat der Kunde die C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG zu mahnen und ihr eine angemessene Nachfrist zu setzen, widrigenfalls keine Verzugsfolgen eintreten. 4.3. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen - insbesondere der Zahlungsverpflichtung - nicht nach, oder kommt es zu Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, sonstiger unvorhergesehener, außerhalb der Einflusssphäre der C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG liegender Ereignisse, wie z.B. Streik, Aussperrung, Betriebsstörung, Verzögerung in der Auslieferung durch Vorlieferanten, etc., so wird die C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG auf die Dauer des Zahlungsverzuges bzw. für die Dauer der Störung im Umfang ihrer Auswirkung von der Liefer- /Leistungspflicht befreit und steht es ihr zu, die Lieferfrist gegebenenfalls angemessen zu verlängern. Ist die Liefer-/Leistungsfirst bereits abgelaufen, so beginnt eine angemessene neue Liefer-/Leistungsfrist zu laufen. 4.4. C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG steht es frei, die Art der Versendung der Ware und das Transportmittel auszuwählen. 4.5. Angekündigte Liefertermine gelten, wenn keine Fixgeschäfte vereinbart worden sind, als bloß annähernd geschätzt. Wird ein vereinbarter Liefertermin um mehr als 4 Wochen überschritten, so kann der Käufer schriftlich eine Nachfrist von vier Wochen setzen und nach ihrem Verstreichen vom Vertrag zurücktreten. Für diesen Fall ist davon auszugehen, dass die Vereinbarung ohne Verschulden von C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG nicht erfüllt werden konnte. Schadenersatzansprüche an C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG sind ausgeschlossen. C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG steht es frei, in Teillieferungen zu liefern. Der Käufer ist verpflichtet, die Teillieferungen anzunehmen, die auch gesondert verrechnet werden können. 4.6. Fälle höherer Gewalt entheben C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG von der Lieferpflicht. Das gleiche gilt für alle unvorhergesehenen, vom Willen von C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG unabhängige Störungen und Erschwerungen der Liefermöglichkeit, wie Betriebsstörungen aller Art, Rohstoffmangel und behördliche Maßnahmen, welcher Art auch immer. Hierzu zählt insbesondere auch der gänzliche oder teilweise Ausfall von Lieferungen, aus welchem Grunde immer, seitens einer bestehenden oder von C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG in Aussicht genommenen Bezugsquelle. Es besteht auch keine Verpflichtung für C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG, bei Eintritt einer der vorgenannten Umstände die Eindeckung mit der vertragsgegenständlichen oder einer gleichartigen Ware bei fremden Bezugsquellen vorzunehmen. 4.7. Die Lieferkondition lautet grundsätzlich ab Lager des mit der Lieferung beauftragten Lieferanten (auch Drittlieferanten). Der Versand erfolgt im Auftrag des Kunden. 4.8. Bei Lieferungen, gilt die Ware grundsätzlich als nicht versichert, der Transport erfolgt im Auftrag und auf Risiko des Kunden. Als rechtliche Grundlage (Haftungsbedingung) für den Versand von unversicherter Ware durch dritte (Spediteur) gelten die AösP (Allgemeine Österreichische Spediteurbedingungen) und die ADSp (Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen). 4.8.1. Transportschäden müssen innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der Sendung schriftlich bei C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG gemeldet werden und ein sichtbarer Schaden sofort bei Übernahme durch einen qualifizierten Vorbehalt am Transportdokument vermerkt werden, da eine spätere Regulierung des Schadens andernfalls nicht mehr möglich ist. 5. Gefahrenübergang und Annahmeverzug: 5.1. Mit der Bereitstellung (Anzeige) der Lieferung/Leistung geht die Leistungs- und Preisgefahr auf den Kunde über. 5.2. Mit dem Gefahrenübergang gilt der Vertrag als durch die C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG erfüllt und haftet diese nur noch für Mängel der Ware. 6. Qualitätsangaben: 6.1. Werden nicht bestimmte Eigenschaften bedungen, so liefert C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG Erzeugnisse handelsüblicher Qualität. Maß- und Analysenangaben stellen Näherungswerte dar, die geringfügig über- oder unterschritten werden können. 6.2.Werden Eigenschaften der unter einer bestimmten Bezeichnung vertriebenen Ware verändert (z. B. bei Nachfolgemodellen), so ist C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG berechtigt, das geänderte Produkt zu liefern. 7. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht: 7.1. Die C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG behält sich das Recht an sämtlichen von ihr gelieferten Waren bis zur Bezahlung ihrer Gesamtforderungen aus der Geschäftsverbindung vor. 7.2. Der Kunde ist in jedem Fall bei einer Veräußerung oder einer sonstigen den Eigentumsvorbehalt der C.E.S.- DATA HANDELS-GMBH & CO KG berührenden Verfügung verpflichtet, diese Rechtsvorgänge unter Wahrung des Eigentumsvorbehaltes der C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG vorzunehmen und sämtliche Ansprüche gegenüber seinem Rechtsnachfolger aus der Veräußerung oder der sonstigen Verfügung in Ansehung des Vertragszustandes der C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG abzutreten und davon auch seinen Vertragspartner - den Erwerber des Vertragsgegenstandes oder sonst durch die Verfügung über den Vertragsgegenstand Begünstigten - zu verständigen. Der Kunde tritt bereits jetzt die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (auch aufgrund einer unerlaubten Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware erwachsende Forderungen in Höhe des Brutto-Rechnungswertes der Vorbehaltsware an die C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG ab. Dies gilt auch für Saldoforderung aus einem vereinbarten Kontokorrent. Der Kunde ist verpflichtet, die Abtretung sämtlicher Forderungen an die C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG in seinen Büchern anzumerken. Bei einem Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum der C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG hinzuweisen und diese unverzüglich zu benachrichtigen, sowie ihr alle Informationen und Unterlagen zu überlassen, die zur Abwehr derartiger Eingriffe notwendig sind. Die Kosten, die der C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG durch die Abwehr der Eingriffe entstehen, hat der Kunde zu tragen. 7.3. Bei einem Verstoß des Kunden gegen eine Bestimmung des Punktes 7.2. ist die C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware bis zur Bezahlung oder Bestellung einer geeigneten Sicherheitsleistung zu verlangen und liegt hierin kein Rücktritt vom Vertrag. 7.4. Sämtliche von der C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG erstellten technischen Unterlagen, verbleiben auch nach einer Übergabe im Eigentum der C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG und unterliegen - soweit die Voraussetzungen hiefür vorliegen - dem Urheberrecht. 8. Rücktritt: 8.1. Die C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG hat das Recht, aus wichtigen Gründen vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten. Derartige wichtige Gründe liegen insbesondere dann vor, wenn 8.1.1. der Kunde mit fälligen Zahlungen trotz qualifizierter Mahnung und Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen ganz oder auch nur teilweise in Verzug ist, 8.1.2. der Kunde gegen eine sonstige wesentliche Bestimmung des Vertrages oder dieser AGBS verstößt, 8.1.3. über das Vermögen des Kunden ein Ausgleichs-, Konkurs- oder Vorverfahren eröffnet wird, oder die Eröffnung eines derartigen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird, 8.1.4. der Kunde bei Vertragsabschluß unrichtige Angaben machte oder Umstände verschwiegen hat, bei deren Kenntnis die C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG den Vertrag nicht bzw. nicht in der gleichen Art und Weise abgeschlossen hätte, 8.1.5. Leistungsstörungen, insbesondere in Form höherer Gewalt, unvorhersehbarer Ereignisse und Hindernisse, Betriebsstörungen, zwingend vorgeschriebene Auflagen aller Art, vorkommen, die eine Leistung der C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG wesentlich erschweren oder gänzlich unmöglich machen, sofern sie nicht nachweislich durch die C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG vorsätzlich oder grob verschuldet herbeigeführt wurden. 8.2. Für den Fall, dass die C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG berechtigt und aus Gründen, die in der Sphäre des Kunden liegen, vom Vertrag zurücktritt, ist diese berechtigt eine verschuldenstunabhängige Vertragsstrafe in der Höhe des vom Zeitpunkt des Vertragsrücktrittes bis zum Ablauf der ursprünglich vereinbaren Vertragsdauer zustehenden Vertragsentgeltes zu verlangen. 8.3. Tritt der Kunde aus Gründen vom Vertrag zurück, welche nicht von der C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG zu verantworten sind, so gilt eine weitere verschuldenstunabhängige Stornogebühr in der Höhe von 20 % des Nettoauftragswertes als vereinbart. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden höheren Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. 9. Gewährleistung: 9.1. Für die Leistungspflicht der C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG in qualitativer und quantitativer Hinsicht ist der schriftliche Vertrag bzw die schriftliche Auftragsbestätigung der C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG maßgebend. Ausdrücklich vereinbart ist jedoch, dass geringfügige und unwesentliche Abweichungen ausdrücklich gestattet sind. Die Verwendbarkeit bestellter Waren für bestimmte Zwecke des Bestellers ist nicht Vertragsbestandteil. Es besteht keine Haftung für die inhaltliche Gestaltung der Produkte, ebensowenig, wie für die Zulässigkeit des Inverkehrbringens im Land des vom Besteller gewünschten Lieferortes. 9.2. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, beträgt die Gewährleistungsfrist auf alle von der C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG erbrachten Leistungen/Dienstleistungen 6 Monate; bei Verbrauchergeschäften bleiben die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes unberührt.. 9.3. Die C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG übernimmt keine Gewähr dafür, dass die beigestellten Komponenten, insbesondere auch die gelieferte Software allen funktionalen Anforderungen des Kunden genügen, sofern dies nicht ausdrücklich zum Vertragsinhalt gemacht wurde. Bei Softwareprodukten ist die Gewährleistung auf jederzeit reproduzierbare Mängel in der Programmfunktion beschränkt. Von jedweder Gewährleistung ausdrücklich ausgenommen sind als "Public Domain" oder "Shareware" gelieferte Softwareprodukte. Bei der Bestellung von Software Dritter bestätigt der Kunde hiermit ausdrücklich in Kenntnis des Leistungsumfanges diese(r)(s) Produkte(s) zu sein. 9.4. Der Kunde hat bei sofortigem Ausschluß von Gewährleistungsansprüchen unverzüglich, längstens binnen 10 Tagen nach (Teil-)Fertigstellung und/oder Lieferung, die Ware/Leistung genau auf Mängel zu überprüfen und bei dieser Überprüfung feststellbare Mängel der C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG mit genauer Beschreibung der Art der Mängel, sowie in welchem Umfang die Ware bzw. Leistung vom Mangel betroffen ist, mittels eingeschriebenen Briefes bekannt zugeben. Andernfalls gilt die Ware/Leistung als angenommen und genehmigt. Die C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG ist von jeder Haftung für Schadenersatz und jeder Gewährleistungsverpflichtung, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Ware ergeben könnte, befreit, wenn der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nachkommt. 9.5. Sind Mängel nur bei einem Teil der Lieferung/Leistung aufgetreten, so kann der Kunde nur diesen und nicht die gesamte Lieferung/Leistung als mangelhaft beanstanden.8.6. Besteht ein unter die Gewährleistung fallender Mangel, so ist die Gewährleistungsverpflichtung der C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG darauf beschränkt, nach eigener Wahl entweder die mangelhafte Ware innerhalb angemessener Frist durch eine mangelfreie auszutauschen, oder eine angemessene Preisminderung zu gewähren. Die C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG kann sich von der Pflicht zur Gewährung einer angemessenen Preisminderung auch dadurch befreien, dass sie in angemessener Frist und in einer für den Kunde zumutbaren Weise eine Verbesserung bewirkt oder das Fehlende nachträgt. Der Kunde ist verpflichtet der C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG alle zur Untersuchung und Behebung der Mängel erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen. 9.7. Die Verpflichtung der C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG zur Gewährleistung ist in diesen Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen abschließend geregelt. Weitere Ansprüche, insbesondere infolge einer Unterbrechung von Internetdiensten oder eines Datenverlustes, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Weiteres haftet die C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG nicht für den Inhalt von ihr bzw. von dritter Seite übermittelter oder sonst wie über die Komponenten der C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG zugänglicher Daten sowie für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, Verseuchung mit Computerviren oder dergleichen, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, sowie anormale Betriebsbedingungen zurückzuführen sind. Bei einer Benutzung der gelieferten Produkte ohne Einhaltung der mitgelieferten Benutzungsbedingungen entfällt die Verpflichtung der C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG zur Gewährleistung Einsatzbedingung. 9.8. Hilfestellungen, Fehlerdiagnosen sowie die Beseitigung von Fehlern und Störungen, die vom Kunde zu vertreten sind, sowie sonstige in diesem Zusammenhang erforderliche Korrekturen, Änderungen oder Ergänzungen, werden dem Kunde gesondert in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für den Fall, dass Programmänderungen, -ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Kunde oder von dritter Seite vorgenommen worden sind oder Softwarekomponenten beim Kunde durch Computerviren oder ähnliches verseucht wurden. 10. Schadenersatz: 10.1. Soweit vertraglich oder in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes vorgesehen ist, ist die Haftung der C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG für vertragliche und gesetzliche Schadenersatzansprüche, insbesondere für mittelbare Schäden und Folgeschäden, Vermögensschäden, entgangenen Gewinn, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste, mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, positive Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und für Schäden aus Ansprüchen Dritter, ausgeschlossen, soweit der Kunde der C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweist. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. 10.2. Für die durch die C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG zu vertretenden Schäden haftet diese nur bis zur Höhe des vereinbarten Entgeltes. 10.3. Der Kunde ist verpflichtet, die Art und den Umfang des Schadens der C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG unverzüglich, längstens binnen 3 Wochen ab Kenntnis von Schaden und Geschädigtem - bei sonstigem Ausschluß - anzuzeigen. 10.4. Die Verpflichtung der C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG zur Leistung von Schadenersatz ist in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abschließend geregelt. Weitere Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen. Punkt 8.7. gilt sinngemäß. 11. Produkthaftung: Eine Haftung der C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG im Rahmen der Produkthaftung wird - soweit zulässig (§ 8 PHG) - ausdrücklich ausgeschlossen; insoweit ein Haftungsausschluß unzulässig ist, gilt Punkt 9. sinngemäß. 12. Sonstige Pflichten des Kunden: 12.1. Der Kunde verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass sämtliche im Eigentum der C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG (Punkt 6.4.) stehende Unterlagen sowie auch Kostenvoranschläge und Leistungs-/Materialaufstellungen streng vertraulich behandelt werden. Dritten dürfen diese Unterlagen nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch die C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG ausgehändigt oder zur Einsichtnahme überlassen werden. 12.2. Der Kunde verpflichtet sich ausdrücklich, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die des Telekommunikationsgesetzes (TKG) einzuhalten. Verboten ist insbesondere jede Nachrichtenübermittlung, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit oder die Sittlichkeit gefährdet, oder welche gegen die Gesetze verstößt und jede grobe Belästigung oder Verängstigung anderer Benutzer. 12.3. Der Kunde verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen, dass die von der C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG erbrachten Dienstleistungen sowie die gelieferte Software weder kurzfristig noch auf Dauer an Dritte weitergegeben und/oder von diesen benutzt werden, es sei denn, dass die C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG einer derartigen Weitergabe ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. 12.4. Der Kunde verpflichtet sich, die für die bestellte und gelieferte Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen und/oder allfälligen Lizenzregelungen genau zu beachten. 12.5. Der Kunde verpflichtet sich, die C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG von jedem Schaden freizuhalten, der durch die von ihm in Verkehr gebrachten Nachrichten und Daten entsteht, insbesondere von Privatanklagen wegen übler Nachrede (§ 111 StGB) oder Beleidigung (§ 115 StGB) in Verfahren nach dem Mediengesetz oder Urheberrechtsgesetz oder aufgrund eines sonstigen Verstoßes gegen die Bestimmungen des mit der C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG geschlossenen Vertrages und/oder dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen . 13. Gerichtsstand: 13.1. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Salzburg-Stadt. 14. Sonstiges: 14.1. Der Kunde erklärt sich mit der Weitergabe seiner persönlichen Daten und seiner Datenverbindung, insbesondere zwecks Kreditprüfung, aber auch ausdrücklich zur Marketingverwendung einverstanden. 14.2. Sollte aus irgendwelchem Grund eine Klausel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtlich unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Allenfalls nichtige Bestimmungen sind durch solche gültigen zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen. 15. Sonderbestimmungen für Software 15.1. Der Kunde darf Software die er von der C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG erhalten hat ohne die schriftliche Zustimmung  weder ganz noch teilweise vervielfältigen, bearbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Sofern eine solche Zustimmung erteilt wurde, dürfen die daraus gewonnen Informationen zu keinem anderen Zweck als dem von der Zustimmung umfassten Zweck verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden. Für die Mitteilung von Informationen kann die C.E.S.-DATA HANDELS- GMBH & CO KG eine angemessene Vergütung verlangen. 15.2. Der Kunde verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen, dass die ihm zur Verfügung stehende Software  und seine im Rahmen der Verwendung gespeicherten Daten zur Sicherheit auf Datenträgern nochmals vorhanden sind. Diese Datenträger sind getrennt von der Hardware sicher aufzubewahren. 15.3. Kopien dürfen grundsätzlich nur für  Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Sofern die Originale einen auf Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk  tragen, ist dieser Vermerk vom Kunden auch auf den Kopien anzubringen. 15.4. Die Überlassung von Quellprogrammen bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Beendigung eines mit der C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG geschlossenen Lizenzvertrages wird der Kunde etwaige Kopien der Software löschen oder der C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG übergeben. 15.5. Dem Kunden ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, von Fehlern vollkommen freie Software zu erstellen. Für geringfügige Mängel muss daher keine Gewähr geleistet werden. Die Geltendmachung von Mangelfolgeschäden ist ausdrücklich ausgeschlossen. 15.6. Mängel, die nicht schon in der Abnahmeerklärung aufgeführt wurden, hat der Kunde der C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG unverzüglich nach Entdeckung zu melden; diese Meldung ist mit einer konkreten Mängelbeschrei­bung zu verbinden. Der Auftraggeber stellt der C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG auf Anforderung in zumutbarem Umfang Unterlagen und Informationen zur Verfügung, die dieser zur Beurteilung und Beseitigung benötigt. 15.7. ­­Ergibt eine Überprüfung, dass Gewährleistungsmängel nicht vorgelegen haben, so kann die C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG  für die Erstattung des Prüfungsaufwandes bzw. des Aufwandes für die aufgrund der Mängelbeseitigung erbrachten Leistungen eine Vergütung nach den allgemeinen von ihr angewandten Vergütungssätzen zzgl. notwendiger Auslagen verlangen, soweit nichts anderes vereinbart wird. 15.8. Soweit dies möglich und im Hinblick auf Auswirkungen des Mangels angemes­sen ist, wird der Kunde bis zur endgültigen Behebung eine Zwischenlösung zur Umgehung des Mangels bereitstellen. 15.9. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung von C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG Programme selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt. 16. Sonderbestimmungen für Leihstellungen/Demostellungen/Vermietung: 16.1. Der Kunde als Mieter verpflichtet sich den im Mietvertrag enthaltenen Gegenstand in einwandfreiem Zustand spätestens zu dem vereinbarten Rückgabetermin, oder falls der Vermieter dies verlangt, auch zu einem früheren Zeitpunkt, der C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG als Vermieter an seinen Firmensitz zu übergeben. 16.2. Die Mietrechte aus diesem Vertrag dürfen nicht auf einen Dritten übertragen werden. Der gemietete Gegenstand oder Teile davon dürfen nicht einem Dritten überlassen, verkauft, belastet oder verpfändet werden. 16.3. Der Kunde als Mieter ist verpflichtet den gemieteten Gegenstand sachgemäß zu behandeln und hat jeden Gebrauch zu unterlassen, der zu einer das Übliche überschreitende Abnützung des Gegenstandes führt. 16.4. Der Mietgegenstand ist nicht versichert, der Kunde als Mieter haftet daher für jede Art von Schaden und verpflichtet sich den entstandenen Schaden am Mietgegenstand sofort schriftlich an C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG als Vermieter zu melden. Der Kunde als Mieter entbindet hiermit C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG als Vermieter von jeder Haftung für Schäden oder Verlust des im Mietvertrag enthaltenen Gegenstandes. Der Kunde als Mieter wird C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG als Vermieter von allen Kosten und Ansprüchen freistellen, die aus solchen Verlusten oder Schaden gegen C.E.S.-DATA HANDELS-GMBH & CO KG als Vermieter geltend gemacht werden. Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages werden nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Mündliche Nebenabreden sind auf jeden Fall ausgeschlossen. 17. Haftungsausschluss Internet/WLan „Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich ein zu hundert Prozent fehlerfreies EDV/IT-System oder einen hundertprozentigen Schutz vor Schadsoftware und Hackerangriffen einzurichten und zu betreiben. Auch durch laufende Wartung und Updates des EDV/IT-Systems kann dieses Risiko allenfalls verringert aber nicht ausgeschlossen werden. Die laufende Wartung und Updates des EDV/IT-Systems sind nicht vom Angebot umfasst, sofern dies nicht ausdrücklich angegeben ist. Die Anbindung an das Internet oder der Betrieb eines WLAN-Netzwerkes eröffnen ein zusätzliches Risiko. Es besteht darüber hinaus eine besondere Gefahrenlage, wenn sensible Daten gespeichert werden (zB Gesundheits- bzw Patientendaten). Die Anbindung an das Internet und die Einrichtung eines WLAN-Netzwerks erfolgen daher nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch und auf eigenes Risiko und Haftung des Kunden. Der Kunde ist selbst für den laufenden Schutz seines Netzwerks und Sicherung seiner Daten verantwortlich. Die Haftung von C.E.S.-DATA HandelsgmbH & Co KG für Schäden oder Datenverluste ist zur Gänze ausgeschlossen (von der Haftungsbeschränkung ausgenommen sind die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften und für schuldhaft verursachte Personenschäden)."